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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1.- Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die Handelsbeziehung zwischen dem KUNDEN und

FRESMAK S.A. (im Folgenden: FRESMAK) hinsichtlich des Erwerbs von

Produkten und Dienstleistungen, die der KUNDE bei FRESMAK in Auftrag

gibt.

Die von FRESMAK vorgelegten Angebote und Kostenvoranschläge sind

für diesen nicht bindend. Ein Kaufvertrag gilt nur dann als abgeschlossen,

wenn FRESMAK schriftlich eine Bestellung bestätigt.

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen können nur durch schriftliche

Vereinbarung zwischen den Parteien geändert werden. In diesem Sinne

sind Klauseln oder Konditionen, die gedruckt oder handschriftlich in

die vom Kunden ausgegebenen Bestellungen, Schreiben oder anderen

Dokumenten eingefügt werden, daher ungültig.

Eine Änderung dieser Verkaufsbedingungen durch FRESMAK betrifft

keine bereits abgeschlossenen Verträge.

Alle zukünftigen Wareneinkäufe des Kunden unterliegen, solange keine

ausdrückliche Vereinbarung des Gegenteils vorliegt, diesen allgemeinen

Bedingungen und Konditionen.

Artikel 2.- Bestellungen

1.- Sämtliche Lieferungen und der gesamte Service von FRESMAK,

einschließlich des Verkaufs von Spezialausrüstung, unterliegen den im

Folgenden genannten Konditionen. Jegliche Anordnung in irgendeiner

Bestellung des KUNDEN, die diesen Konditionen nicht entspricht, wird

ausdrücklich zurückgewiesen. Solche Anordnungen sind für FRESMAK

nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich zwischen den Parteien

vereinbart und unterzeichnet worden sind.

2.- Der Verkauf erfolgt, wenn FRESMAK die Bestellung durch die

Versendung einer entsprechenden Bestellbestätigung per Fax oder

E-Mail, je nach Wunsch des Kunden, akzeptiert. Die Zusendung einer

Bestellung durch den KUNDEN stellt noch keinen Vertrag dar, auch

dann nicht, wenn FRESMAK zuvor ein Angebot gemacht hat. Jede

Zusatzvereinbarung und jede vom Kunden beantragte spätere Änderung

muss bestätigt werden und wird erst dann wirksam, wenn FRESMAK sie

ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat.

3.- FRESMAK behält sich das Recht vor, die Herstellung seiner Produkte

zu ändern und die technischen Daten und Leistungsparameter zu

wechseln, wenn diese Änderungen und Anpassungen dem technischen

Fortschritt entsprechen.

Artikel 3.- Angebote

1.- Alle von FRESMAK vorgelegten Angebote beziehen sich auf die

Gesamtmenge der Produkte, für die dieses Angebot gemacht worden ist,

und der KUNDE ist verpflichtet, seine Bestellung über die Gesamtheit der

angebotenen Produkte zu machen, sofern FRESMAK in diesem Angebot

nichts Gegenteiliges bestimmt hat. Falls der KUNDE eine Bestellung über

eine geringere als die angebotene Menge aufgibt, behält FRESMAK sich

das Recht vor, sein Angebot zu überarbeiten.

Artikel 4.- Preis

1.-

FRESMAK

stellt

all

seinen

Kunden

die

aktualisierte

ProduktpreisinformationzurVerfügung.FRESMAKkanndiebestehenden

Preise jederzeit und ohne einzelne Vorankündungen ändern, immer

unter Berücksichtigung dessen, was in einem eventuellen Einzelvertrag

mit dem Kunden angegeben wird.

2.- Im Falle eines Netto-Gesamtwerts des Materials geringer als 30 EUR

(vor Steuern) erhebt FRESMAK einen Zuschlag für Bearbeitungskosten,

bis der Wert diesen Betrag erreicht hat.

3.- Die in der Preisliste von FRESMAK angegebenen Beträge verstehen

sich ohne Transport, Versicherung, Installation und Steuern.

4.- FRESMAK garantiert den in einem Angebot gemachten Preis bis zu

dem in diesem Angebot genannten Ablaufdatum.

5.- Die Preise enthalten keine Steuern, Gebühren oder sonstige Zuschläge

allgemeiner oder spezieller Art. Diese gehen zulasten des KUNDEN,

sofern nicht schriftlich anderes vereinbart, wobei die gegebenenfalls

anzuwendenden Incoterms und/oder Abnahmebedingungen der Waren

zu berücksichtigen sind.

Artikel 5.- Zahlungsbedingungen

1.- Die Bezahlung des in Rechnung gestellten Preises hat spätestens 30

Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung zu erfolgen, sofern

in der Rechnung selbst keine anderen Konditionen angegeben sind.

Wenn die Auslieferung der Produkte aus Schuld des KUNDEN nicht oder

erst verspätet erfolgen konnte, muss die Bezahlung 30 Tage nach dem

vorgesehenen Abnahmedatum erfolgen, als wenn diese Verhinderung

oder Verzögerung nicht stattgefunden hätte.

2.- FRESMAK behält sich das Recht vor, in Anwendung des Gesetzes

15/2010 vom 5. Juli 2010 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im

Geschäftsverkehr Zinsen und Kosten für jede Rechnung zu verlangen,

die bei der vereinbarten Fälligkeit noch nicht bezahlt worden ist.

3.- Wenn der KUNDE nicht zu dem mit FRESMAK vereinbarten

Fälligkeitsdatum bezahlt, können die ausstehenden Lieferungen

ausgesetzt werden.

4.- Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus jeglichem Grunde

ist der KUNDE verpflichtet, sämtliche durchgeführten Arbeiten und

gelieferten Produkte sofort zu bezahlen und die FRESMAK entstandenen

Schäden und Benachteiligungen zu begleichen.

5.- FRESMAK behält sich das Recht vor, dem KUNDEN die Aufwendungen

für Bearbeitung, Verpackung und Transport in Rechnung zu stellen, wenn

die Produkte zurückgegeben werden, ohne dass eine Vertragsverletzung

seitens FRESMAKS vorliegt.

6.- IstdieZahlungnichtbeiFälligkeitgeleistet,mussderKUNDEZinsenauf

den Wert der geschuldeten Summe ab dem vereinbarten Zahlungsdatum

in Höhe von 6 % über 12 Monate entrichten.

Artikel 6.- Lieferfrist

1.- FRESMAK verpflichtet sich zur Einhaltung aller mit dem KUNDEN

vereinbarten Lieferfristen; allerdings können diese von FRESMAK

aus Produktionsgründen geändert werden, was dem KUNDEN mit

höchster Dringlichkeit mitzuteilen ist. Der KUNDE kennt und akzeptiert

diese Situation, die keinerlei Anrecht auf Konventionalstrafe oder

Vertragsauflösung nach sich zieht.

Artikel 7.- Transport

1.- Die Transportkosten sind im Produktpreis nicht enthalten und gehen

zulasten des KUNDEN, es sei denn, im Angebot wird das Gegenteil gesagt.

2.- Sobald die zu liefernden Materialien die Lager verlassen haben,

haftet FRESMAK nicht mehr für diese oder für die Dauer des Transports.

FRESMAK übernimmt keine Haftung für Verluste aufgrund der

Verpackung, nicht sichtbarer Schäden, Lieferfehler, Abweichungen

oder vollständigen oder teilweisen Verlusts, wenn dies FRESMAK nicht

innerhalb von zehn Tagen nach Übergabe der Lieferung beweiskräftig

schriftlich mitgeteilt wird, und nach Überprüfung durch FRESMAK.

3.- Für den Fall, dass bei der Übergabe an der Verpackung oder dem

Produkt selbst sichtbare Schäden festgestellt werden, muss der KUNDE

dies in dem Übergabeschein, den er dem Spediteur unterzeichnet,

vermerken. Andernfalls werden keine Reklamationen aus diesem Grund

zugelassen.

4.- Für den Fall, dass der Versand oder die Auslieferung sich auf Wunsch

des KUNDEN um mehr als einen Monat ab dem Datum, ab dem das

Material zur Verfügung steht, verzögert, können dem KUNDEN die

Aufwendungen für die Lagerung bis zur tatsächlichen Auslieferung in

Rechnung gestellt werden.

Artikel 8.- Qualitätsgarantie und Ablauf

1.- FRESMAK garantiert ausschließlich, dass die Produkte zum Datum der

Auslieferung den vereinbarten Vorgaben entsprechen.

2.- FRESMAK gewährt auf die Produkte eine Garantie von 12 Monaten ab

deren Erhalt, für den der jeweilige Lieferschein maßgeblich ist.

3.-SolltederKUNDEdefekteProdukte feststellen,musserdiesFRESMAK

innerhalb einer Frist von höchstens fünfzehn Tagen ab Erhalt schriftlich

beweiskräftig mitteilen und dabei zumindest die Seriennummer des

Produkts sowie eine kurze Beschreibung des Defekts angeben.

4.- Nachdem von FRESMAK das Vorliegen defekter Produkte bestätigt

worden ist, werden diese nach Maßgabe FRESMAKS kostenlos repariert

oder ausgetauscht, stets innerhalb der genannten Garantiezeit.

Verschleißteile sind von dieser Garantie ausgeschlossen.

5.- Wenn sich nach Überprüfung des Produkts herausstellt, dass dieses

korrekt funktioniert oder dass der Grund für die Fehlfunktion nicht bei

dem Produkt selbst liegt, wird es dem KUNDEN unfrei zurückgeschickt

und mindestens 20 € und höchstens 2 Stunden Arbeitszeit für

Bearbeitung und Überprüfung erhoben.

6.- Aktuelle technische Informationen und Unterlagen zu den Produkten

von FRESMAK können vom KUNDEN von der Webseite von FRESMAK

heruntergeladen werden.

7.- Die reparierten Produkte haben dieselbe Garantiezeit, wobei die

Haftung allerdings auf die reparierten Teile/Funktionen beschränkt ist.

8.- Diese Garantie kommt nicht zur Anwendung, wenn der KUNDE oder

ein Dritter Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe an dem gelieferten

Produkt vorgenommen haben.

Artikel 9.- Rückgabe der Produkte

1.- FRESMAK kann Produktrückgaben des KUNDEN akzeptieren, wenn die

folgenden Kriterien erfüllt werden:

a) Es wird nur die Rückgabe von Standardprodukten akzeptiert. Unter

Standardprodukten sind solche zu verstehen, deren Artikelnummer im

Katalog aufgeführt ist und die ausreicht, um das Produkt ohne weitere

Spezifizierungen zu definieren. Ausgeschlossen sind zum Beispiel

konfigurierbare oder maßgeschneiderte Produkte oder Ersatzteile.

b) Aufgrund der Bearbeitungskosten werden nur Rückgaben akzeptiert,

bei denen der Nettobetrag des gesamten zurückzugebenden Materials

mehr als 100€ beträgt.

c) Rückgaben werden nur innerhalb der fünfzehn Tage nach Erhalt

des Produkts akzeptiert; als solcher gilt das Datum der von FRESMAK

ausgestellten Auslieferbescheinigung.

d) Bei der Beantragung einer Rückgabe muss die Bestellnummer von

FRESMAK und/oder die Nummer der Auslieferbescheinung und/oder

die Rechnungsnummer des erworbenen Produkts angegeben werden.

2.- Wenn diese Kriterien erfüllt werden und das Produkt sich in seiner

versiegelten Originalverpackung befindet, werden 100 % des Betrags

zurückerstattet. In jedem anderen Falle werden maximal 85 %, je nach

Zustand des Produkts, zurückerstattet.

3.- Sofern die Annahmekriterien erfüllt werden, sendet FRESMAK dem

KUNDEN ein Dokument, aus dem die Produkte und Mengen sowie die

allgemeinen Rückgabebedingungen hervorgehen. Der KUNDE muss

dieses Dokument für die Anerkennung der Rückgabebedingungen

unterzeichnen und es dem zurückgegebenen Material beilegen.

4.- Die für die Rückgabe der Produkte an FRESMAK angefallenen

Transportkosten gehen auf jeden Fall zulasten des KUNDEN.

5.- In solchen Fällen, bei denen beim Empfang der zurückgegebenen

Produkte festgestellt wird, dass die Annahmekriterien nicht erfüllt

werden, wird FRESMAK das Produkt dem KUNDEN zurücksenden, wobei

die Transportkosten zulasten des KUNDEN gehen.

Artikel 10.- Haftungsbeschränkung

1.- FRESMAK ist von jeder Haftung für Verluste oder Beschädigungen

befreit, die als Ergebnis von Faktoren oder Gründen aufgetreten sind, die

FRESMAK nicht angerechnet werden können.

2.- FRESMAK haftet für Produktschäden, wenn der KUNDE FRESMAK

innerhalb der zuvor genannten Garantiezeit auf diese Schäden

hingewiesen hat. Die Haftung beschränkt sich auf die notwendigen

Reparaturen in unseren Installationen und/oder die Lieferung

alternativer Waren.

3.- FRESMAK haftet nicht für entgangene Gewinne oder andere

Folgeschäden, gleich welcher Ursache.

4.- Wenn die Produkte nach einem Entwurf und/oder Vorgaben des

KUNDEN von FRESMAK angefertigt worden sind, garantiert FRESMAK

nicht, dass diese Produkte für die vom KUNDEN geplante Nutzung

geeignet sind.

Artikel 11.- Inhaberschaft und Risiko

1.- Alle Produkte befinden sich ab dem Moment der Übergabe an den

Spediteur unter dem Risiko und der Verantwortlichkeit des KUNDEN.

2.- Sämtliche Produkte verbleiben Eigentum von FRESMAK, das sich

sein Eigentumsrecht vorbehält, bis alle Schuldsalden des KUNDEN bei

FRESMAK erledigt und die entsprechenden Zahlungen für die Bestellung

getätigt worden sind.

3.- Wenn der KUNDE FRESMAK nicht bei Fälligkeit bezahlt hat und das

Produkt oder einen Teil davon an einen Dritten verkauft hat, wird davon

ausgegangen, dass er diesen Verkauf in der Eigenschaft als Treuhänder

von FRESMAK vorgenommen hat. Der KUNDE führt den Verkaufsvorgang

im Namen von FRESMAK aus und muss diese Geschäfte auf einem Konto

verbuchen.

Artikel 12.- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

1.- Es liegt in der Verantwortlichkeit des KUNDEN sicherzustellen, dass die

Produkte gemäß den Anweisungen, die er zuvor von FRESMAK erhalten

hat, und unter Befolgung der Richtlinien der guten Handelspraxis, ohne

Gefahr für die Gesundheit oder die Sicherheit von Personen in korrekter

und sicherer Weise installiert werden,. FRESMAK haftet nicht für die

Folgen einer Nichteinhaltung dieser Klausel durch den KUNDEN.

Artikel 13.- Gewerbliches und geistiges Eigentum

1.- FRESMAK verfügt über sämtliche Rechte an Kopien, Patenten, Marken

sowie über das Recht auf gesetzlichen Schutz der eingetragenen

Entwürfe in seinen Zeichnungen, Unterlagen und Anlagen.

2.- Zeichnungen, Spezifizierungen, Unterlagen usw., die den Angeboten

an den KUNDEN beigefügt werden, sind ausschließlich zu dessen

persönlicher Nutzung bestimmt. Sie dürfen nicht ohne die ausdrückliche

und schriftliche Zustimmung durch FRESMAK ganz oder teilweise kopiert

werden oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 14.- Datenschutz und Vertraulichkeit

1.- Der KUNDE autorisiert FRESMAK, die in diesem Vertrag sowie in den

sich aus diesem ergebenen Folgedokumenten enthaltenen persönlichen

Daten in automatisierter Form zu den Zwecken zu verarbeiten, die sich in

direkter Weise aus der zwischen beiden Parteien bestehenden Beziehung

ergeben, unter anderem, um Werbung und Informationen zu den

Dienstleistungen und Produkten der Gesellschaft durch jedes mögliche

Kommunikationsmedium zu erhalten, und all dies innerhalb der von der

zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Gesetzgebung gesetzten Grenzen.

2.- In Übereinstimmung mit dem Gesetz 15/1999 über den Schutz

personenbezogener Daten wird darauf hingewiesen, dass Sie sich zur

Wahrnehmung Ihrer gesetzlich zugestandenen Rechte auf Zugang,

Berichtigung und Löschen schriftlich an den Firmensitz von FRESMAK

unter der Anschrift c/Araba nº 45, 20800 Zarautz (Spanien) richten

können. Zu Informationszwecken wird als Verantwortlicher für die Datei

FRESMAK S.A. mit Sitz unter der zuvor genannten Adresse genannt.

3.- FRESMAK garantiert dem KUNDEN, absolute Vertraulichkeit zu allen

Informationen, Unterlagen oder Produkten des KUNDEN, die ihm im

Laufe der Entwicklung der Handelsbeziehung übergeben werden, zu

bewahren.

Artikel 15.- Haftung aufgrund fremder Umstände

1.- FRESMAK haftet nicht bei Nichterfüllung irgendeines Punktes aus

diesem Vertrag, wenn diese von einem Umstand verursacht worden ist,

auf die FRESMAK keinen Einfluss hat.

Artikel 16.- Anwendbares Gesetz und zuständige Rechtsprechung

1.- Dieser Vertrag wird sowohl in seiner Anwendung als auch in seiner

Auslegung von der spanischen Gesetzgebung geregelt. Die Sprache ist

Spanisch.

2.- Die Parteien verpflichten sich, alle Differenzen gütlich zu lösen, die

sich aus diesem Vertrag ergeben könnten. Sollte keine gütliche Einigung

möglich sein und ein Rechtsstreit anstehen, vereinbaren die Parteien

unter Verzicht auf jeglichen weiteren Gerichtsstand, der für sie zuständig

sein könnte, sich der Rechtsprechung und Zuständigkeit der Gerichte der

Stadt San Sebastián (Gipuzkoa-Spanien) zu unterwerfen.